Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch der Talsperre Pöhl

Mit einer Allgemeinverfügung hat der Vogtlandkreis als zuständige untere Wasserbehörde den sogenannten Gemeingebrauch der Talsperre Pöhl neu geregelt.

Folgendes gilt ab sofort (Auszug):

  • Aus Sicherheitsgründen ist das Baden oder Befahren mit Wasserfahrzeugen in Bereichen der Haupt- und Vorsperren, die mit Bojen gekennzeichnet sind, verboten.
  • Das Betreten der Eisdecke und damit die Ausübung des Eislaufsports oder des Eisangelns ist verboten.
  • Das Tränken von Nutztieren ist im gesamten Geltungsbereich verboten.
  • Außerhalb der Wassersportsaison sind alle Wasserfahrzeuge aus dem Wasser zu entfernen und fachgerecht oberhalb der Wasserstandlinie bei Vollstau sicher zu lagern. An der Hauptsperre liegt diese Höhenlinie bei 375,00 m über NN.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.vogtlandkreis.de