Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) des Zweckverbandes Talsperre Pöhl (Vermieter) für alle Angebote von Ferienunterkünften
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) Der Vermieter schließt Mietverträge über Ferienunterkünfte auf dem Campingplatz mit Personen ab, welche das 18. Lebensjahr überschritten haben. Als Ferienunterkunft im Sinne dieser Allgemeinen Vermietbedingungen gelten Stellplätze für Zelte, Wohnmobile und Wohnanhänger, ECLU-Campinghütten sowie die Ferienhütte Schlosshalbinsel. Darüber hinaus schließt der Vermieter Mietverträge über Stellplätze für Zelte auch mit Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr unter Vorlage einer schriftlichen Genehmigung sowie Kopie eines gültigen Personaldokuments der Eltern/Erziehungsberechtigten ab.
(3) Im Übrigen gilt für alle Mietverträge die Campingplatzordnung des Vermieters, welche als Anl. 1 Bestandteil dieser Allgemeinen Vermietbedingungen ist. Im Falle von etwaigen Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Vermietbedingungen und der Campingplatzordnung gehen die Allgemeinen Vermietbedingungen vor.
§ 2 Buchung
(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch ein mündliches, schriftliches oder elektronisches Angebot des Mieters, welches auf den Abschluss eines Mietvertrags über eine Ferienunterkunft gerichtet ist. Der Vermieter bietet auch die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses durch Buchung über das Buchungsportal des Vermieters auf dessen Homepage unter „www.talsperre-poehl.de“.
(2) Bei Buchungen über das Buchungsportal des Vermieters gilt Folgendes:
(a) Der Mieter kann aus dem Sortiment des Anbieters eine Ferienunterkunft, den Reisezeitraum, die reisenden Personen sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen und die Zahlungsart auswählen. Hierzu muss der Mieter seine persönlichen Daten eingeben. Über den Button „jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Mietvertrags beim Vermieter ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Mieter die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Mieter durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert.“ sowie „Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein.“ diese Vertragsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Hiernach kann der Mieter keine Änderungen mehr vornehmen. Schließlich hat die Bezahlung der Anzahlung für das Ferienobjekt durch den Mieter über eine der auf dem Buchungsportal des Vermieters angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu erfolgen.
(b) Sind alle Voraussetzungen unter (a) erfüllt, sendet der Vermieter dem Mieter eine elektronische Buchungsbestätigung zu, in welcher die Buchung des Mieters nochmals aufgeführt wird. Mit Zugang der Buchungsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
(3) Bei Buchungen, die nicht über das Buchungsportal des Vermieters vorgenommen werden, gilt Folgendes: Der Vertrag kommt erst durch die mündliche, schriftliche oder elektronische Abgabe der Annahmeerklärung durch den Vermieter zustande und wenn bei vereinbarter Anzahlung diese vollständig und rechtzeitig auf die dem Mieter mitgeteilte Bankverbindung des Vermieters gezahlt worden ist.
(4) Bei der Buchung ist die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) sowie Namen und vollständige Anschrift der Personen anzugeben. Bei Buchung mehrerer Ferienunterkünfte ist spätestens 3 Tage vor der Anreise eine namentliche Belegungsliste vorzulegen.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang des Vermieters ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Ferienunterkunft, den vorliegenden AGB, der Buchungsbestätigung des Vermieters sowie der Campingplatzordnung. Dem Mieter ist bekannt, dass es zu Einschränkungen bei den Angeboten und Einrichtungen des Vermieters kommen kann. Solche Einschränkungen können sich insbesondere aufgrund behördlicher Maßnahmen sowie wetterbedingten Einflüssen ergeben.
(2) Der Vermieter behält sich vor, einzelne Leistungen auch nach Vertragsabschluss zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den Mieter zumutbar ist.
(3) Das Mietverhältnis über die Ferienunterkunft wird nur für die vereinbarte Dauer abgeschlossen. Bei verspäteter Anreise hat der Vermieter ein Wahlrecht, ob er das Mietverhältnis mit den Rechtsfolgen aus § 7 (3) kündigt oder dem Mieter die Ferienunterkunft dennoch überlässt. Im Falle der Überlassung schuldet der Vermieter keine Rückerstattung des Preises für den vertraglich vereinbarten, jedoch nicht genutzten Zeitraum.
(4) Die Stellplätze für Zelte, Wohnmobile und Wohnanhänger stehen dem Mieter am Ankunftstag ab 14:00 Uhr, die übrigen Ferienunterkünfte ab 15:00 Uhr, zur Verfügung. Die Abreise hat bei Stellplätzen für Zelte, Wohnmobile und Wohnanhänger bis spätestens 12:00 Uhr, bei Anmietung einer der übrigen Ferienunterkünfte bis spätestens 10:00 Uhr, zu erfolgen.
§ 4 Pflichten des Mieters im Rahmen der Nutzung des Campingplatzes/der Ferienunterkunft
(1) Eine Nutzung der Ferienunterkunft ist dem Mieter nur zu Erholungszwecken gestattet.
Der Mieter ist allgemein zur Einhaltung der Sauberkeit, der Ruhezeiten und zur Vermeidung ruhestörenden Lärms verpflichtet. Näheres regelt die Campingplatzordnung. Auf § 1 (3) wird verwiesen.
(2) Die Untervermietung der Ferienunterkunft ist nicht gestattet.
(3) Eine Nutzung der Ferienunterkunft ist nur den vom Mieter angemeldeten Personen gestattet. Eine Überschreitung der maximalen Belegungszahl je Ferienobjekt berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung (ohne Rückerstattung bezahlter Beträge).
(4) Der Mieter ist nicht berechtigt, über die angegebene Nutzung hinaus weitere Fahrzeuge, Anhänger oder Zelte auf dem Campingplatz bzw. dem Gelände der Ferienunterkunft abzustellen bzw. aufzustellen.
(5) Nicht angemeldete Personen sind zur Nachzahlung des Preises für die in Anspruch genommene Einrichtung gemäß Entgeltliste verpflichtet und können vom Vermieter einen Platzverweis oder ein Hausverbot erhalten.
(6) Der Mieter hat den Anweisungen des Vermieters und dessen Personal in Bezug auf die Ferienunterkunft wie auch in Bezug auf die Benutzung der Einrichtungen des Campingplatzes Folge zu leisten. Näheres regelt die Campingplatzordnung. Auf § 1 (3) wird verwiesen.
§ 5 Anzeigepflichten/Mitwirkungspflichten des Mieters/Verlust von Schlüsseln und Transpondern
(1) Etwaige bestehende bzw. während der Mietzeit auftretende Beanstandungen bzw. Mängel im Rahmen der Nutzung der Ferienunterkunft sowie der Einrichtungen des Campingplatzes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Falle ist der Vermieter zur Betretung der Ferienunterkunft berechtigt, der Mieter zur Mitwirkung sowie zur Schadensgeringhaltung verpflichtet. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter bei auftretenden Beanstandungen bzw. Mängeln Abhilfe durch Gestellung einer gleichwertigen oder höherwertigen Ferienunterkunft zu schaffen.
(2) Unterlässt der Mieter die gebotene Anzeige gegenüber dem Vermieter vor Ort und war es deshalb dem Vermieter unmöglich, Abhilfe zu schaffen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.
(3) Etwaige Fehlbestände vorhandener Einrichtungsgegenstände wie Geschirr, Bettwäsche und dergleichen hat der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich nach Übernahme der Ferienunterkunft anzuzeigen. Für Fehlbestände, welche der Mieter nicht rechtzeitig gegenüber dem Vermieter gemeldet hat, welche jedoch bei Rückgabe der Ferienunterkunft oder zu einem späteren Zeitpunkt durch den Vermieter festgestellt werden, haftet der Mieter.
(4) Bei Verlust eines Schlüssels bzw. Transponders wird dem Mieter eine Pauschale in Höhe von 20,00 € für jeden Schlüssel und 35,00 € für jeden Transponder berechnet, welchen der Mieter nicht in der Lage ist, zurückzugeben, es sei denn, der Mieter weist dem Vermieter nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
§ 6 Mietpreis/Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten bei Buchung über das Buchungsportal des Vermieters die Preise, welche im Buchungsportal angegeben sind, ansonsten gelten die jeweils aktuellen, von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes per Beschluss bestätigten, Entgelte.
(2) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Mit Buchung über das Buchungsportal des Vermieters sofort und bei anderweitiger Buchung mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist nachfolgende Anzahlung fällig:
- 10,00 € pro Nacht je Stellplatz und/oder
- 30,00 € pro Nacht je Ferienunterkunft der Kategorie ECLU S, ECLU L sowie Ferienhütte Schlosshalbinsel
(4) Bei Buchung über das Buchungsportal des Vermieters kann der Mieter nur eine der dort angegebenen Zahlungsmethoden wählen. Bei anderweitiger Buchung hat die Zahlung über die Zahlungsdienstleister VIVEUM oder PayPal (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte), in bar oder durch Überweisung auf die Kontoverbindung der Vermieterin unter Angabe der Reservierungsnummer/Buchungsnummer zu erfolgen. Sofern bei einer einzelnen Zahlungsmethode Kosten oder Gebühren entstehen, trägt diese der Mieter.
(5) Der nach Abzug der Anzahlung noch zu zahlende Preis für die Ferienunterkunft ist spätestens mit dem Check-In bei dem Vermieter fällig. Eine Zahlung vor Ort kann lediglich über EC- oder Kreditkarte sowie in bar erfolgen.
§ 7 Rücktritt, Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritt des Mieters
(1) Der Vermieter räumt dem Mieter ein freiwilliges vertragliches Rücktrittsrecht ein. Der Rücktritt wird nur wirksam, wenn er in Textform gegenüber dem Vermieter vorgenommen wird. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung des Rücktritts kommt es auf den Zugang beim Vermieter an.
(2) Macht der Mieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, steht dem Vermieter eine Entschädigung für die ihm bis dahin getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter und Mietbeginn in Prozent der vom Mieter an den Vermieter zu leistenden Anzahlung zu. Die Entschädigungsleistung wird wie folgt pauschaliert berechnet:
- Rücktritt bis 21 Tage vor Vertragsbeginn kostenfrei
- Rücktritt ab 20.Tag bis 11. Tag vor Vertragsbeginn 50 %
- Rücktritt ab 10.Tag bis 4.Tag vor Vertragsbeginn 75 %
- Rücktritt ab 3.Tag vor Vertragsbeginn 100 %
Dem Mieter wird es gestattet, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die jeweils berechnete Pauschale entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, dem Mieter gegenüber anstelle der Pauschale im Einzelfall auch die konkret berechnete Entschädigung zu fordern.
(3) Bei Nichtantritt oder bei vorzeitiger Abreise (auch bei Platzverweis/Hausverbot) hat der Mieter den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen. Der Gesamtpreis besteht aus dem Preis für die Ferienunterkunft zuzüglich sämtlicher Extras.
(4) Im Übrigen werden Rücktritt, Stornierungen und Umbuchungen nur wirksam, wenn sie in Textform gegenüber dem Vermieter vorgenommen werden.
§ 8 Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann diesen Mietvertrag aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Mieter oder ein Mitreisender die Rechte des Vermieters ungeachtet einer Abmahnung nicht nur geringfügig verletzt. Insbesondere, wenn er oder ein Mitreisender einem Dritten den Gebrauch der Ferienunterkunft unbefugt überlässt oder durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Ferienunterkunft oder andere Einrichtungen des Vermieters gefährdet;
b) eine Überbelegung der Ferienunterkunft vorliegt;
b) der Mieter mit der Zahlung des Preises für die Ferienunterkunft ganz oder teilweise im Rückstand ist;
c) der Mieter oder ein Mitreisender in sonstiger Weise trotz Abmahnung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte des Vermieters nicht nur geringfügig verletzt.
Einer Abmahnung bedarf es auch in den Fällen a) und c) nicht, wenn der Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Vermieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Vermieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Vermieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche des Mieters nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Mieter nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Mieters wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet unbeschadet der vorstehenden sowie nachfolgenden Regelungen für Verletzungen des Mietvertrags, Schäden an der Ferienunterkunft oder sonstigen Einrichtungen wie bspw. den Einrichtungen des Campingplatzes und/oder Zubehör nach den allgemeinen Haftungsregelungen. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzungen oder Schäden durch einen Mitreisenden verursacht worden sind.
(2) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
§ 11 Force Majeur
Der Vermieter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung seiner Leistungen, wenn und soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen [insbesondere auch solche nach Bundesinfektionsschutzgesetzes oder ähnlicher Vorschriften] oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Vermieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Falle wird der Vermieter den Mieter hierüber unverzüglich unterrichten und ihm die von ihm bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 12 Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht steht dem Mieter nicht zu.
§ 13 Rückgabe der Ferienunterkunft
(1) Mit Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, die Ferienunterkunft sofort und in einem vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
(2) Bei Verschmutzung der Ferienunterkunft oder bei Geruchsbeeinträchtigungen hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz zu leisten. Die hierfür anfallenden Kosten werden nach Aufwand berechnet.
§ 14 Datenschutz/Online-Streitbeilegung
(1) Die an den Vermieter übermittelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO gespeichert und verarbeitet. Die einzelnen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Diese finden sich unter talsperre-poehl.de/datenschutz und werden dem Mieter auf Verlangen unverzüglich in Textform zur Verfügung gestellt.
(2) Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die im Internet unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Anl. 1 – Campingplatzordnung
(1) Der Zutritt zum Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und ihren Begleitern nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.
(2) Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit dem Platzwart, ein eigenmächtiger Platzaufbau oder -wechsel ist untersagt. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden.
(3) Zur Abnahme von Elektroenergie ist ein intaktes dreiadriges Kabel mit CEE-Stecker erforderlich. Der Stromanschluss ist mit 16 A abgesichert. Die Freischaltung Ihres Anschlusses erfolgt bei Bedarf durch die Mitarbeiter der Rezeption.
(4) Fahrzeuge können auf der Parzelle, neben dem Ferienobjekt oder auf den ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden. Das Fahren im Platzbereich ist auf ein Minimum zu beschränken und nur im Schritttempo zu erfolgen.
(5) In der Zeit von 22:00 Uhr – 5:00 Uhr und mittags von 12:30 Uhr – 14:00 Uhr besteht Fahrverbot auf dem gesamten Campingplatzgelände. Das Eisentor auf dem Campingplatz Gunzenberg wird in dieser Zeit geschlossen.
(6) Zur Gewährleistung des Erholungswertes auf dem Campingplatz gilt die Einhaltung der Mittagsruhe von 12.30 Uhr – 14:00 Uhr und der Nachtruhe von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr. In diesen Zeiten sind alle Aktivitäten, die Lärmbelästigungen hervorrufen, zu unterlassen. Auch zu allen anderen Zeiten ist auf andere Camper Rücksicht zu nehmen und ruhestörender Lärm zu vermeiden.
(7) Bitte respektieren Sie die Privatsphäre aller Gäste. Ein Betreten oder Durchqueren fremder Parzellen ist untersagt.
(8) Haustiere und Rauchen sind in den Ferienobjekten und den Gemeinschaftseinrichtungen des Campingplatzes untersagt.
(9) Hunde müssen auf dem Campingplatz stets an der kurzen Leine gehalten werden. Das Baden der Tiere in der Talsperre ist nur an den ausgewiesenen Hundebadestellen erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass das Campinggelände durch Tiere nicht verunreinigt wird. Hundekottüten stellen wir kostenlos zur Verfügung.
(10) Die Abreise bei Stellplätzen muss bis 12:00 Uhr; bei Ferienobjekten bis 10:00 Uhr erfolgen. Bei Spätabreise (bis 18 Uhr) ist eine Tagesgebühr in Höhe von 50% des Übernachtungspreises zu zahlen. Bitte verlassen Sie den Stellplatz sauber und das Ferienobjekt besenrein.
(11) Bitte geben Sie bei der Abmeldung alle erhaltenden Transponder und Schlüssel zurück. Bei Verlust wird ein Wiederbeschaffungswert gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen §5 (4) in Rechnung gestellt.
(12) Für Abfälle nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Abfallbehälter. Bitte achten Sie auf Mülltrennung. Gelbe Säcke erhalten Sie kostenfrei in der Rezeption.
(13) Die sanitären Anlagen sind sauber zu verlassen. Eine zweckentfremdete Nutzung der Sanitäranlagen sowie der Küche ist untersagt.
(14) Die Wasserzapfstellen dienen ausschließlich zur Entnahme von Wasser. Wäschewaschen, Geschirrspülen und Körperreinigung sind zu unterlassen. Hierfür stehen die entsprechenden Einrichtungen in den Sanitärgebäuden zur Verfügung.
(15) Das Waschen von Kraftfahrzeugen, Ölwechsel und Reparaturen an Krafträdern, PKWs und anderen Fahrzeugen / Anhängern / Trailern sind nicht gestattet.
(16) Das Anlegen von Feuer (außer Grillen mit Holzkohle unter Beachtung der Waldbrandstufe) ist generell verboten. Aus Sicherheitsgründen sind Feuer nur an der gekennzeichneten Lagerfeuerstelle möglich. Die Nutzung ist genehmigungspflichtig; die Anmeldung erfolgt in der Rezeption.
(17) Bitte beachten Sie, dass die Talsperre Pöhl ein Naturgewässer ist. Eine Badeaufsicht ist nicht gegeben.
(18) Das Füttern von Wildvögeln und anderen freilebenden Tieren ist zu unterlassen.
(19) Der Zweckverband ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Das Personal kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint. Bei Aussprache eines Platzverweises erfolgt keine Gebührenrückerstattung.