Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Themenfahrten Fahrgastschifffahrt

Zweckverband Talsperre Pöhl,
Möschwitz-Hauptstr. 51, 08543 Pöhl
Stand: 04.07.2017

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Zweckverband Talsperre Pöhl als Betreiber der Fahrgastschifffahrt  im folgenden – ZV TSP – genannt und seinen Vertragspartnern/Fahrgästen.
  • Durch bestätigen mit einem Mausklick bei der Online-Buchung: “Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und AGB.“ erklärt der Kunde, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.
  • Eine telefonische, schriftliche oder persönliche Anmeldung ist für die Kunden verbindlich. Die Karten können ab Bestelldatum 14 Tage reserviert werden, nicht abgeholte Karten gehen wieder in den Freiverkauf.
  • Reserviert der Anmeldende für weitere Teilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
  • Eine Rückgabe der Tickets nach deren Erhalt ist nicht möglich.
  • Alle Themenfahrten beginnen bzw. enden an der Schiffsanlegestelle.
  • Eine Durchführung bei weniger als 15 Personen ist nicht garantiert. Bereits gekaufte Tickets werden bei Nichtdurchführung zurück genommen und geleistete Zahlungen zurückerstattet.
  • Die beinhalteten Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (siehe Prospekt bzw. Internet) umgesetzt.

Preise / Zahlungsbedingungen

  • Kinder gelten als Vollzahler ab 4 Jahren. Kinder unter 4 Jahren sind kostenfrei ohne Sitzplatzanspruch. Ausgenommen sind kulinarische Fahrten (Brunch-, Schlemmer- und Lunchfahrten), von 4 – 10 Jahren ist hierbei die Hälfte des Fahrpreises zu entrichten.
  • Die Bezahlung erfolgt per PayPal PLUS (PayPal, SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte), in bar oder durch Überweisung. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzlich gültige Umsatzsteuer. Druckfehler und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  • Die Tickets können selbst ausgedruckt, auf ein Smartphone geladen oder auf Wunsch nach Bezahlung verschickt werden.
  • Nach Bezahlung können die Tickets auch im Zeitraum April-Oktober an der Schiffsanlegestelle und im Zeitraum November-März in der Geschäftsstelle des ZV TSP abgeholt werden.

Verfügbarkeit

  • Die Zuteilung der Plätze erfolgt durch die Vergabe von Platzkarten.
  • Die Nichtdurchführung der Themenfahrt bzw. Änderungen im Programm aufgrund von Betriebsstörungen, witterungsbedingten Einschränkungen oder aus anderen Gründen, die nicht vom ZV TSP zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht.
  • Bei Programmänderungen bzw. Nichtdurchführung der Themenfahrt, wird der Kunde darüber informiert. Eine Rückgabe der Karten ist in diesem Fall, bei voller Kostenrückerstattung des Ticketpreises, möglich. Eine Rückerstattung ist bis spätestens 14 Tage nach der abgesagten Themenfahrt gegenüber dem ZV TSP unter Rücksendung des Tickets und Mitteilung einer Bankverbindung geltend zu machen. Nach dieser Frist ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

Verkehrsordnung

  • Fahrgäste, die gegen die allgemeine Beförderungsverordnung verstoßen, können- unter gleichzeitigem Verfall des Tickets- von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das Hausrecht wird durch den Schiffsführer bzw. einer von ihm beauftragten Person ausgeübt.

Haftung

  • Die Haftung des ZV TSP gegenüber dem Fahrgast unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der ZV TSP haftet nur bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des ZV TSP. Der ZV TSP übernimmt keine Haftung für Unfälle während der Veranstaltung, jeder Teilnehmer ist für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.
  • Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie sind verantwortlich für die  Sicherheit der Kinder und deren Verhalten an Bord.
  • Für Beschädigungen an den Schiffen, sowie der Einrichtung, dem Inventar und den Stegen usw. haftet, auch ohne Nachweis des Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat.

Sonstiges

  • Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedienungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Gerichtstand ist Plauen.

Touristencamping / Vermietung

Zweckverband Talsperre Pöhl
Möschwitz-Hauptstr. 51, 08543 Pöhl
Stand 10.02.2021


Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen Touristencamping/Vermietung, regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Zweckverband Talsperre Pöhl (ZV) als Betreiber des Campingplatzes, als Vermieter von Stellplätzen, als Vermieter der ECLU-Campinghütten in den Kategorien ECLU S und ECLU L (Mietobjekte) sowie als Vermieter der Ferienhütte Schloßhalbinsel (Mietobjekte) und dem Gast (Auftraggeber). Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Aufenthaltszeitraum gültigen ausgehändigten Unterlagen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Zweckverband Talsperre Pöhl.


Buchung
Der schriftliche, auch mündliche Antrag ist ein verbindliches Angebot zur Auslösung der Reservierung und Buchung eines Stellplatzes/Mietobjektes. Weicht der Inhalt der Reservierung vom Inhalt des Antrages ab, wird eine Buchung verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Stellplatz/das Mietobjekt bestellt und (schriftlich oder mündlich) bestätigt worden ist. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Vermieter das Recht, bestellte Stellplätze/Mietobjekte ab dem folgenden Tag weiter zu vergeben. Die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei der Antragstellung mit anzugeben. Bei Buchung mehrerer Stellplätze/Mietobjekte ist bei der Anreise eine namentliche Belegungsliste vorzulegen. Der Auftraggeber haftet für die sich aus der Buchung ergebenden Pflichten.


Preise / Zahlungsbedingungen
Es gilt die aktuelle, von der Verbandsversammlung per Beschluss bestätigte Entgeltliste. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in folgender Höhe fällig:

  •  10,00 € pro Nacht je Stellplatz
  • 30,00 € pro Nacht je Mietobjekt der Kategorie ECLU S, ECLU L und Ferienhütte Schloßhalbinsel

Die Bezahlung erfolgt per PayPal PLUS (PayPal, SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte), in bar oder durch Überweisung auf das Konto des Zweckverbandes Talsperre Pöhl unter Angabe der Reservierungsnummer. Die Reservierung verfällt ohne weitere Benachrichtigung, wenn bis zum Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung eingeht. Der Restbetrag zzgl. aller weiteren anfallenden Kosten (z.B. Pkw), ist ausschließlich in bar oder EC- und Kreditkarte bei Anreise zu bezahlen.


Rücktritt
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs des Schriftstückes beim Zweckverband Talsperre Pöhl.
Bei den Stellplätzen und Mietobjekten kann der Zweckverband Talsperre Pöhl nachfolgend aufgeführte Entschädigung auf die Anzahlungsgebühr verlangen:

  • Rücktritt bis 21 Tage vor Vertragsbeginn kostenfrei
  • Ab 20. Tag bis 11. Tag vor Vertragsbeginn 50% der Anzahlungsgebühr
  • Ab 10. Tag bis 4. Tag vor Vertragsbeginn 75% der Anzahlungsgebühr
  • Ab 3. Tag oder späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen 100% der Anzahlungsgebühr Bei vorzeitiger Abreise (auch bei einem Platzverweis/Hausverbot) ist der Gast zur Bezahlung der gesamten Rechnungssumme verpflichtet.

Kündigung
Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, so kann der Vermieter die Vereinbarung kündigen. Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten. Es wird nicht für Schäden, die durch an der Vereinbarung mitwirkende Dritte verursacht werden, gehaftet.


An- und Abreise
Die Mietobjekte stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. Die saisonabhängigen Torschließzeiten und das damit verbundene Fahrverbot auf dem Campingplatz, können den Informationen auf unserer Website entnommen werden.
Am Abreisetag sind der Stellplatz bis 12:00 Uhr und die Mietobjekte bis 10:00 Uhr zu verlassen. Die Reservierungsbestätigung ist bei Anreise in der Rezeption vorzulegen. Das Mindestalter für Buchungen/Aufenthalte von/auf Stellplätzen beträgt 16 Jahre. Aufenthalte von Jugendlichen unter 16 Jahre sind nur in Begleitung der Eltern/Erziehungsberechtigten oder unter Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten gestattet. Bei Buchungen/Aufenthalten von/in Mietobjekten beträgt das Mindestalter generell 18 Jahre.
Haustiere und Rauchen sind in den Mietobjekten nicht gestattet.


Nutzung des Campingplatzes
Die Unterkunft darf nur durch die angemeldeten Personen genutzt werden. Die anmeldende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Anmeldung bzw. den Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Eine Überschreitung der maximal möglichen Personenzahl je Mietobjekt kann eine sofortige Kündigung der Mietvereinbarung (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen. Pro Stellplatz darf nur eine Campingeinrichtung (Caravan oder Wohnmobil oder Zelt) abgestellt werden. Unangemeldete Personen werden zur Nachzahlung des Übernachtungspreises gemäß Entgeltliste verpflichtet und erhalten einen Platzverweis bzw. Hausverbot. Personen die gegen die Campingplatzordnung verstoßen erhalten ebenfalls einen Platzverweis bzw. Hausverbot. Der Zweckverband Talsperre Pöhl ist jederzeit zur Ausübung seines Hausrechts berechtigt.


Pflichten des Gastes und Reklamationen
Der Gast ist allgemein zur Einhaltung der Sauberkeit, der Ruhezeiten und zur Vermeidung ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung/Hausordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung hiermit zum Vertragsbestandteil erklärt wird.
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Nutzung des Stellplatzes und der Mietobjekte sowie der Einrichtungen des Campingplatzes sind seitens des Gastes unverzüglich dem Personal des Zweckverbandes zu melden. Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während dem Aufenthalt des Gastes dem Vermieter, angezeigt worden sind.


Haftung
Jeder Gast ist verpflichtet, das Inventar und die Anlagen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, beim Personal (Platzwart, Rezeption Campingplatz Gunzenberg) zu melden und zu ersetzen. Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dem Vermieter dafür schadensersatzpflichtig.
Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen der auf dem Campingplatz abgestellten Fahrzeuge, auch nicht für die durch andere Fahrzeuge oder Dritte an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden und nicht für deren Inhalt. Ebenfalls wird keine Haftung für das Entwenden von Fahrzeugen oder für den Einbruch in Fahrzeuge und Campingeinrichtungen übernommen. Der Zweckverband Talsperre Pöhl als Betreiber des Campingplatzes und Vermieter ist zur Ausübung seines Hausrechts berechtigt und verpflichtet.


Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Gerichtsstand ist Plauen.


Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb
Zweckverband Talsperre Pöhl
Möschwitz-Hauptstr. 51, 08543 Pöhl
Stand: 28.01.2021

  • Der Fotowettbewerb wird vom Zweckverband Talsperre Pöhl durchgeführt.
  • Mit der Einreichung versichert der Teilnehmer, das Foto selbst fotografiert zu haben, alle Rechte am Foto uneingeschränkt zu besitzen, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen und von eventuell fotografierten Personen sowie von Inhabern von Rechten, die an abgebildeten Objekten bestehen, eine schriftliche Einverständniserklärung für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten zu haben. Die Teilnehmer stellen den Zweckverband und alle Partner und Medien von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
  • Teilnehmen können sowohl Amateurfotografen/innen als auch professionelle Fotografen/innen.
  • Für den Druck der prämierten Bilder wird eine Auflösung von mind. 2000 x 3000 Pixel benötigt, besser sind 3000 x 4000 Pixel.
  • Die Nachbearbeitung der Bilder mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Photoshop oder Adobe Lightroom) ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen.
  • Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien bei der Online-Übermittlung tragen die Teilnehmer. Eine Haftung seitens des Zweckverbandes ist ausgeschlossen.
  • Sendungen/Veröffentlichungen, die nach dem Schlusstermin eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Jeder Teilnehmer kann maximal ein Bild pro Monat einreichen.
  • Nach der Bewertung durch die User, erhält der Teilnehmer des Gewinnerbildes eine gesonderte Nachricht mit der Aufforderung uns das Gewinnerbild sowie wahrheitsgemäße Angaben über Name, Anschrift und Telefonnummer zukommen zu lassen. Kann der Teilnehmer binnen 14 Tagen nach Eingang dieser Nachricht kein Foto einreichen, das den Mindestansprüchen für den Druck genügt, behält sich der Zweckverband das Recht vor, das eingereichte Werk nachträglich von der Prämierung auszuschließen.
  • Der Fotograf und der Ort der Aufnahme werden im Kalender genannt. Die von den Teilnehmern eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.
  • Der Zweckverband Talsperre Pöhl kann unpassende Bilder ohne Nennung von Gründen vom Wettbewerb ausschließen, es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung im Kalender 2022. Zum Ausschluss führen auch Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen oder wer den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig beeinflusst.
  • Er besteht kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
  • Der Zweckverband behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Zweckverband insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.